2021 jährt sich zum 500. Mal die Erinnerung an den Wormser Reichstag. Am 17. April 1521 wurde der bereits als Häretiker verurteilte und mit dem Kirchenbann belegte Martin Luther in der Wohnung des Pfalzgrafen zu Worms erstmals vernommen. Hintergrund war, dass vor der Verhängung der Reichsacht eine Befragung des Beschuldigten notwendig war. Der Kaiser persönlich befasste sich mit der Sache und fragte Luther, ob er sich zu seinen Schriften bekenne und deren Inhalt aufrechterhalten oder widerrufen wolle. Insbesondere ging es um die 1520 erschienenen Texte "Von der Freiheit eines Christenmenschen" und "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche".
Luther erbat sich Bedenkzeit. Am 18. April kam es - in einem größeren Saal - zu einem zweiten Verhör und:
Luther weigerte sich zu widerrufen!
Im Vortrag erfahren Sie mehr über das Wormser Edikt und die Folgen dieses Widerrufs.
Referent
Roland Büskens, Dipl.-Theologe, Dipl.-Pädagoge
Kosten
kostenfrei
Termin
Mittwoch, 17.03.2021, 19:00 - 20:30 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen hier
Anmeldeschluss
15.03.2021